Die Richtlinien des Führerscheins
Für jeden Führerschein gibt es Richtlinien. Seit dem Jahr 2007 existieren für die gesamte EU neue Richtlinien, welche bis 2013 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Die Führerscheinrichtlinien der EU, welche bis 2013 in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden sollen, schreiben einige wesentliche Neuerungen vor. Zunächst wird sich das Aussehen der Scheine ändern.
Umtausch eines alten Führerscheins
Auch wer bereits Besitzer eines Führerscheins ist, kann diesen bis 2033 gegen einen EU-Führerschein eintauschen. Der neue Führerschein soll, wie der neue Personalausweis, im Kreditkartenformat ausgestellt werden und ist somit deutlich handlicher, als der bisher ausgestellte Schein. Die tatsächliche Neuerung liegt allerdings nicht im verwendeten Format, sondern in dem, in der Karte eingebauten, Chip, welcher alle Regelverstöße des Inhabers speichert, sodass diese jederzeit ausgelesen werden können. Allerdings müssen die EU-Mitgliedsländer den Chip nicht in ihre Führerscheine einbauen, sondern Führerscheine dieser Art lediglich akzeptieren und lesen können.
Neuen Regelungen in EU-Mitgliedsstaaten
Diese Entscheidung muss jedes Land bei Einführung der Richtlinien treffen. Neben der Form des Führerscheins sollen sich auch einige Regeln ändern. Wird zum Beispiel einer Person der Führerschein in einem EU-Mitgliedsland entzogen, so ist es nicht länger möglich, einen neuen Führerschein in einem anderen Land zu machen. Dieses Phänomen war bisher als Führerscheintourismus bekannt – dieser wird auch durch die Regel, dass ein Führerschein nur in einem Land gemacht werden kann, welches seit mindestens 185 Tagen der feste Wohnsitz des Fahrers ist. Trotz der EU-Richtlinien sollen die einzelnen Länder allerdings weiter darüber bestimmen, weshalb einer Person der Führerschein entzogen werden kann, und wer einen Führerschein erhalten darf. Eine weitere Regelung der neuen Richtlinien ist die Einschränkung des Motorradführerscheins. Eine Fahrerlaubnis darf nur an Menschen über 24 ausgehändigt werden, was für weniger Unfälle auf den Straßen sorgen soll.
Die Umsetzung in Deutschland
Die neuen Richtlinien, welche erst ab dem Jahr 2013 verpflichtend eingehalten werden müssen, werden in Deutschland bereits seit mehreren Jahren berücksichtigt. Seit dem 19. Januar 2009, also zwei Jahre nach Verabschiedung der neuen Richtlinien und vier Jahre vor der Verpflichtung zur Einhaltung, begann Deutschland mit der Einhaltung der Richtlinien. Allerdings wurde diese zunächst nur in Teilen durchgesetzt.
Der neue Führerschein im Kreditkartenformat wird zum Beispiel bereits ausgegeben. Jedes Jahr wird eine große Anzahl der Karten an neue Führerscheininhaber ausgegeben, aber auch eine nahezu gleich große Anzahl im Tausch gegen den alten Führerschein herausgegeben. Somit sollten viele Deutsche bis 2013 bereits den neuen Führerschein besitzen, obwohl dieser erst im Jahr 2033 tatsächlich verpflichtend wird. Der Chip zur Erfassung von Regelverstößen befindet sich nicht in den neuen Führerscheinen, die in Deutschland ausgehändigt werden und ist auch in Zukunft nicht geplant. Außerdem hat Deutschland bereits einige der Richtlinien zur Regelung des Führerscheintourismus eingeführt. Somit hat der Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland unter Umständen bereits einen Einfluss auf die Fahrerlaubnis im eigenen Land. Insgesamt wurden der neue Führerschein und dessen Richtlinien von vielen Deutschen positiv aufgenommen. Das handliche Format wird dem alten Führerschein aus Papier vorgezogen und auch die Richtlinien gegen Führerscheintourismus stellen für die meisten Bürger kein Problem dar.
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